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§ 14a Energiewirtschaftsgesetz und Reduktion des Netzentgelts: Wie lässt sich profitieren?

Im Energiewirtschaftsgesetz ist die Förderung der Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen geregelt. Stromnetze und damit auch Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen müssen flexibel und steuerbar werden. Abschaltungen von Verbrauchseinrichtungen stehen nicht zur Debatte aber das "Dimmen" von Verbrauch und "die Netzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken" https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html. Eine wichtige Rolle spielen dabei Smart Meter, die eine solche Steuerbarkeit ermöglichen. Zu beachten ist, dass in Situationen, in den die Netzbetreiber den Bezug für die Dauer einer konkreten Überbelastung auf bis zu 4.2 kW dimmen auch das Laden von Elektroautos verlangsamt wird (wenn z.B. ansonsten eine Wallbox mit einer Leistung von 11 kW und höher zur Verfügung steht).


Wie lässt sich profitieren und was muss beachtet werden?


Grundsätzlich lässt sich durch eine Reduktion des Netzentgeltes profitieren. Je nach Netzgebiet ist das Netzentgelt momentan noch unterschiedlich hoch, wobei in Zukunft von einer Harmonisierung der Netzentgelte ausgegangen werden kann. Für die Reduktion sind 3 Module mit einer Wahlmöglichkeit vorgesehen: pauschale Reduktion des Netzentgelts, prozentuale Reduktion um 60% oder ab 2025 zusätzlich zu Modul 1 ein zeitvariables Netzentgelt. Für mehr Informationen siehe ebenfalls hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html.


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